Erinnerungskontakte

Wenn entfremdete Kinder oder Jugendliche den Kontakt zu einem Elternteil hartnäckig verweigern und sich dieser Widerstand mittels gängiger Maßnahmen und Interventionen nicht auflösen lässt, stellt sich die Frage nach der Schadensbegrenzung.

Erinnerungskontakte beziehen sich auf die Unterstützung und Sicherstellung von entwicklungsfördernden Prozessen als minimaler Bestandteil des Kindeswohls.

Zum Schutz des langfristigen Kindeswohls bieten kurze Erinnerungskontakte zwischen dem entfremdeten Elternteil und Kindern im Beisein einer aktiv moderierenden Drittperson eine minimale Alternative zum nicht kindeswohlverträglichen Kontaktabbruch.