Umgangsbegleitung nach § 1684
Begleitete Umgänge zielorientiert durchführen
Trennung und Scheidung verändern das Leben einer Familie von Grund auf und fordern alle Familienmitglieder auf ihre Weise. Ganz besonders herausfordernd stellt sich die Situation für das Kind und seine Eltern jedoch dar, wenn die Regelung des Umgangs nicht reibungslos verläuft.
Die deutsche Rechtsprechung gibt in dieser Hinsicht klare Grundsätze vor. Jedes Kind hat demnach einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen oder engen Bezugspersonen. Umgekehrt gilt das Gleiche: Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinen Kindern gleichermaßen berechtigt wie verpflichtet.
Kontakt zum Kind mit professioneller Unterstützung
Doch was tun, wenn der Kontakt zum Kind unter besonderen Voraussetzungen steht und unter Anleitung oder Aufsicht erfolgen soll? In diesem Fall kann das Familiengericht einem Elternteil oder anderen Bindungspersonen begleitete Umgänge auferlegen. Auch eine private Vereinbarung über die professionelle Begleitung des Umgangs ist möglich. Zur Anwendung kommen begleitete Übergänge insbesondere bei der Kontaktanbahnung, zum Schutz vor Übergriffen in Form von körperlicher oder seelischer Gewalt oder bei begleiteten Übergaben. Dabei findet der Kontakt mit dem Kind in Anwesenheit einer geschulten Fachkraft an einem neutralen Ort statt.
Was sind die Ziele des Begleiteten Umgangs?
Eine Trennung ist für Kinder und Eltern eine einschneidende und extrem belastende Situation. Damit Kinder diese so gut wie möglich erarbeiten können, ist der weiter bestehende, unbelastete und kindgerechte Kontakt mit der Mutter oder dem Vater und ggf. anderen nahestehenden Bezugspersonen (z.B. Geschwistern, Großeltern) besonders wichtig. Daraus ergibt sich als wichtigstes Ziel des begleiteten Umgangs nach einer Trennung, der Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes zum getrennt lebenden Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen. Selbstverständlich soll das Kind vor belastenden Situationen geschützt werden.
Meine Aufgaben bei der Gestaltung des begleiteten Umgangs
Wie können diese Ziele konkret erreicht werden? Als Umgangsbegleiterin unterstütze ich Eltern dabei, den Kontakt mit ihrem Kind im Sinne des Kindes zu gestalten und ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen. Ich sensibilisiere die Eltern für das Kindeswohl sowie dessen Perspektiven und Bedürfnisse und setze sie in Beziehung zu den Wünschen der Eltern. Ungeachtet der zurückliegenden Ereignisse vermittle ich dabei auch die Bedeutung des gegenseitigen Respekts beider Elternteile füreinander. Grundsätzlich betrachte ich die begleitenden Umgangskontakte als zeitlich begrenzte Übergangsphase, in der die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Beziehung zum Kind hingeführt werden sollen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Eltern regelmäßig an einer begleitenden Elternberatung teilnehmen. Diese Gespräche dienen zur Vor-und Nachbereitung der jeweiligen Umgangstermine, zur Bearbeitung möglicherweise akut auftretender oder auch anhaltender Konflikte und zur Stärkung der Absprachefähigkeit zwischen den Eltern.